AGB

I. Vorbemerkung

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (Nachbestellungen, Abrufaufträge), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn dieser ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Mindest Auftragsgröße / Bestellgröße sind 35,70 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf- / Lieferpreises und bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers / Auftraggebers aus dem jeweiligen Vertrag bleiben die gekauften Gegenstände / gelieferten Leistungen Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer / Auftraggeber hat bei nicht vollständiger Zahlung aller Forderungen die Verpflichtung, Beschädigung, Pfändung und jeden Anschriftwechsel unverzüglich anzuzeigen.

III. Zahlung und Zahlungsverzug

Der Rechnungsbetrag / Kaufpreis ist am Fälligkeitstage in bar oder per Überweisung zu entrichten, bei Scheckzahlungen und Überweisungen ist zu berücksichtigen, dass Zahlung erst am Tag der Wertstellung / Einlösung erfolgt.
Der Käufer / Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aus Gründen, die außerhalb dieses Vertrages liegen, zurückzuhalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eingeräumte Preisnachlässe entfallen bei Zahlungsverzug - auch bei Verzug mit einem Teilbetrag. Soweit Zahlungen nicht am Fälligkeitstage eingehen, sind 1% monatlich als Verzugszinsen nach Mahnung zu entrichten. Der Auftraggeber kommt - ohne besondere Mahnung - bereits dann in Verzug, wenn er nach dem Kalender festgelegte Zahlungen nicht rechtzeitig leistet. Bei Verzug sind wir berechtigt, den Auftraggeber aufzufordern, die fällig gewordene Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 2 Wochen zu leisten.

IV. Lieferung

Veränderungen des Lieferortes nach erfolgter Beauftragung sind durch den Auftraggeber sofort, spätestens drei Tage vor Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbefolgung ist uns ein etwa entstehender Schaden vom Auftraggeber zu ersetzen. Bei Abrufaufträgen ist der genaue Zeitpunkt des Auftragsbeginns mit uns mindestens 8 Tage vorher terminlich festzulegen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
V. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand bei Lieferung / Auftragende bzw. Abholung sofort zu überprüfen / untersuchen und vorhandene, offensichtliche Mängel bei Abholung sofort, bei Lieferung spätestens innerhalb von zwei Wochen dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gehen die Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel unter.
Mängel der gelieferten Ware und geleisteten Arbeiten berechtigen den Auftraggeber zunächst noch nicht, diesen Vertrag rückgängig zu machen oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung). Bei rechtzeitiger Geltendmachung begründeter Mängel sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachbesserungen vorzunehmen.

VI. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn er Tatsachen erfährt, die erkennen lassen, daß der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird und er diese Tatsache nicht entkräftet hat.

VII. Sonstiges

Unsere Verträge / Angebote sind - sofern sie dem Auftraggeber / Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zugehen - ohne Unterschrift der Geschäftsleitung verbindlich. Auftragserteilungen bedürfen der Schriftform. Telefonisch abgegebene Angebote unserer Mitarbeiter, sowie am Telefon erteilte Auskünfte sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Berlin.
Die neueste VOB in der derzeit gültigen Fassung (1997) ist Bestandteil dieses Vertrages / Auftrages.

VIII. Anzeige- und Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Wir weisen darauf hin, daß ihre personenbezogenen / firmenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten.
Nach §26 Abs. 1 und § 43 Abs. 3 BDSG sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies hiermit, weitere Benachrichtigungen durch uns erfolgen nicht.

IX. Schlußbestimmung

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingungen der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Vereinbarungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirkung im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.